Jahresabschluss

Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist es häufig zwingend notwendig, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen, weil die handels- und steuerrechtlichen Regelungen für den Jahresabschluss immer weiter auseinandergehen.

Die Zeit der Einheitsbilanz ist endgültig vorbei.

Abhängig von der Ausrichtung des von Ihnen benötigten Abschlusses erstellen wir für Sie sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Jahresabschluss. Auf die vom Gesetzgeber geforderte elektronische Übermittlung dieser Daten sind wir bestens vorbereitet. Auch die Anforderungen der Banken an den handelsrechtlichen Jahresabschluss werden immer komplexer. Durch einen transparenten Jahresabschluss halten wir diesen Anforderungen gemeinsam stand.

Sie erhalten von uns einen verlässlichen Überblick über Ihre tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - eine entscheidende Grundlage für Ihre Kreditwürdigkeit.

Durch die Berücksichtigung aller Steuersparmöglichkeiten im steuerrechtlichen Jahresabschluss haben Sie die Möglichkeit, aktiv Geld zu sparen. Zusätzlich bieten wir Ihnen an: Bilanzanalysen, Branchenvergleiche, Mehr-Jahres-Vergleiche und Controlling-Reporte für Ihre Unternehmensplanung.

Steuererklärungen

Wie erledigen für Sie die betrieblichen und privaten Steuererklärungen unter Ausnutzung aller steuerrechtlichen Möglichkeiten.
Die seit 2012 notwendige elektronische Einreichung von Steuererklärungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.