Schwerpunkt Berufsbetreuer

Das neue Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz sieht nur noch starr festgelegte Stundenvergütungen für die Betreuungsarbeit vor, ohne den tatsächlichen Zeitaufwand der Betreuung zu berücksichtigen. Persönliche Gespräche mit den Betreuten erfordern oftmals zusätzlichen Zeitaufwand. Daneben Zeit zu finden für die eigene Rechnungslegung ist nicht einfach.

Vertrauen Sie daher auf unsere Branchenkenntnisse. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken und wir übernehmen für Sie die Finanzbuchhaltung, Jahresabschlussarbeiten und Steuererklärungen und soweit notwendig auch Lohnabrechnungen.